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AW: Auskünfte von Ärzten gegenüber unverheiratetem Partner
Also ich bin selbst ärztin und kann dazu was sagen:
1. Es reicht wenn dein Freund den Ärzten und Schwester vor Ort mündlich sagt sie dürfen dir Auskunft geben. Auf manchen stationen (wie bei uns) gibts auch schriftliche Vordrücke wo er das reinschreiben kann/muss, aber es reicht im Prinzip wenn ihr das vorher mit den behandelnden Ärzten abklärt.
2. Eine Vorsorgevollmacht ist was anderes als eine Patientenverfügung und das hat mit der Frage ob du Auskunft erhälst wenig zu tun.
Eine Vorsorgevollmacht würde dich dazu ermächtigen für deinen Freund entscheidungen zu treffen, bzw für ihn zu unterschreiben wenns um das Einverständnis zu OP's geht etc...das soll für den Fall dass er es nicht mehr selbst kann (Koma, bei älteren Menschen Demenz, etc etc) vorsorgen, es ist allerdings auch eine sehr sehr sehr große Verantwortung die du dir damit aufhalst und ich würde es mir 5x überlegen ob du das wirklich willst...ich weiß nicht wie eng eure Beziehung ist aber die entscheidungen die Vorsorgebevollmächtigte zum Teil treffen müssen sind sehr kompliziert und schwierig. Klar ist es kein Ding die Formulare auszufüllen, aber hinter diesen Formularen steht etwas und das ist es eigentlich was es zu überdenken gilt...
Im übrigen sollte wirklich was passieren und es wird notwendig dass jemand entscheidungen trifft, gibts eilbetreuungsverfahren die sehr schnell und unkompliziert verlaufen, es gibt meines erachtens keinen grund das in diesem jungen alter jetzt schon zu machen - was anderes ist es bei älteren leuten.
3. Eine Patientenverfügung ist ein Schriftstück dass dein Freund verfasst (oder den Vordruck unterschreibt) in dem drinsteht was er im Falle einer Krankheit, die lebensbedrohlich oder lebenseinschränkend ist, machen lassen will oder auch nicht, z.B ob er reanimiert werden will, beatmet, ob er künstlich ernährt werden will ob er (z.B. bei zeugen jehovas) Bluttransfusionen erhalten darf etc etc...(das hätte aber nix mit dir zu tun, dass wäre sozusagen sein eigener Wille den er schriftlich festsetzt)
Das kann man machen, auch schon als junger mensch, sollte aber sehr sehr sorgfältig auf die Formulierungen achten und sich vorher genaustens überlegen was man haben will, am besten gut beraten lassen durch einen Anwalt der sich damit auskennt, denn jede Formulierung hat ihre schlupflöcher und ihre eigene problematik - es reicht nicht da drei sätze reinzuschreiben.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten beim Notar gemacht werden.
Hoffe ich konnte helfen, wenn noch fragen sind, immer zu
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