Glückwunsch zu dieser tollen Gewichtsabnahme. Ich weiß was du gerade hinter dir hast. Auch ich habe auch in den letzten 1 1/2 Jahren 50kg verloren und stehe somit gerade vor genau dem selben Problem.
Ich glaube nicht, dass es hier um eine Fettabsaugung, sondern sehr viel eher um eine Bauchdeckenstraffung geht.
Im Gegensatz zu einer Fettabsaugung, wird eine BDS in Einzelfällen von der KK übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Ich habe auch erst vor 2 Wochen einen Antrag auf eine BDS bei meiner KK eingereicht, bisher aber noch keine Antwort bekommen (ein bißchen Zeit sollte ich denen schon lassen).
Ich glaube ein Patentrezept, wann die KK eine solche OP übernimmt gibt es nicht. Es muss nur auf alle Fälle eine medizinische Indikation vorliegen, psychische Gründe würde ich nicht all zu sehr in den Vordergrund stellen.
Du solltest auf alle Fälle mit deinem Arzt Widerspruch einlegen und darauf hinweisen (wenn z.B. Entzündungen vorhanden sind), dass eine Krankheit i.S.d. SGB V vorliegt.
Wenn du Rechtsschutzversichert bist (?) würde ich den Widerspruch möglicherweise auch schon durch einen RA einlegen lassen.
Nur nicht durch die erste Ablehnung der KK entmutigen lassen. Das die erst mal alles ablehnen, ist eigentlich klar.
Warst du denn schon beim MDK? Oder war das einen reine Entscheidung nach Aktenlage?
Ich würde mir aber auch schon mal Gedanken darüber machen, was wird wenn die KK entgültig ablehnt, ob es für dich selbst so schlimm ist, dass du die Kosten dann selbst übernimmst, oder ob du es dann so lässt.
Also, entweder Kämpfen und nicht unterkriegen lassen, oder langsam anfangen zu sparen.
